Bioweine (Organic wines)

  • Die meisten im konventionellen Weinbau zulässige Weinschönungsmittel (z.B. zur Klärung) sind verboten
  • Gentechnisch manipulierte Hefen oder Enzyme sind nicht zulässig.
  • Der Sulfit-Gehalt wird beschränkt
  • Folgende oenologischen Verfahren sind verboten: Teilweise Entalkoholisierung, Teilweise Konzentrierung durch Kälte, Behandlung mit Kationenaustauschern, Entschwefelung durch physikalische Verfahren, Behandlung durch Elektrodialyse und die Behandlung mit Kationenaustauschern.