- Die meisten im konventionellen Weinbau zulässige Weinschönungsmittel (z.B. zur Klärung) sind verboten
- Gentechnisch manipulierte Hefen oder Enzyme sind nicht zulässig.
- Der Sulfit-Gehalt wird beschränkt
- Folgende oenologischen Verfahren sind verboten: Teilweise Entalkoholisierung, Teilweise Konzentrierung durch Kälte, Behandlung mit Kationenaustauschern, Entschwefelung durch physikalische Verfahren, Behandlung durch Elektrodialyse und die Behandlung mit Kationenaustauschern.